Austausch Ihrer Heizeinsätze
Heizkamine und Kachelöfen stellen ein einzigartes Raumklima da und eine angenehme Atmosphäre. Ein solcher Heizkamin und auch Kachelofen ist sehr wartungsarm, allerdings erfüllt ein Heizeinsatz nach seinem erfolgreich absolviertem Einsatz nicht mehr die Schadstoffanforderungen.
Aus diesem Grund müssen alte Heizeinsätze und Kamineinsätze, die bis zum 31.12.1984 eingebaut wurden, bis spätestens zum 31.12.2017 ausgetauscht, beziehungsweise erneuert werden. Diese Regelung ist Bestandteil der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV).
Die alten Heizeinsätze erfüllen leider nicht mehr die Grenzwerte für Staub und CO-Gehalt und dürfen deshalb nach dem 31.12.2017 nicht mehr benutzt werden und werden von einem Bezirkskaminkehrermeister stillgelegt.
Lassen Sie sich noch heute von uns beraten, um rechtzeitig den Austausch vornehmen zu können, da eine Vielzahl von geräten betroffen ist. Gerne erstellen wir zusammen mit Ihnen Ihren neuen Traumkamin.
Die neuen Heizeinsätze erfüllen alle die geforderten Grenzwerte, somist ist kein zusätzlicher Filter nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schieweck
Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister
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